Kurfürst-Balduin-Realschule plus - Schulform Integrative RS plus

Schulform Abschlüsse Versetzung

Integrative Realschule plus

Schulabschlüsse in Rheinland-Pfalz

 

Schwerpunkte der Orientierungsstufe

  • Beobachtung
  • Beratung
  • Förderung
  • Schullaufbahnempfehlung am Ende des 6. Schuljahres

Im April: Sprechnachmittag bei den Klassenleitungen und WPF-Lehrkräften

 

Am Ende der Orientierungsstufe: Schullaufbahnempfehlung

1. Verbleib in der Kurfürst-Balduin-Realschule plus Wittlich
 
2. freiwilliger Wechsel in die Klasse 7 eines Gymnasiums
 

Unterrichtsorganisation in der integrativen Realschule plus

 

Versetzung in der integrativen Realschule plus

Nach der Klassenstufe 6 findet eine Versetzung in die Klassenstufe 7 statt.

Die Differenzierung erfolgt in der Klassenstufe 7 in den Fächern Englisch und Mathematik binnendifferenziert in klasseninternen Lerngruppen. (G- bzw. E-Niveau)

 Versetzung von 6 nach 7:

  • Alle Fächer mindestens ausreichend.
  • Unterschreitungen in bis zu drei Fächern sind zulässig.
  • Bei Unterschreitungen in drei Fächern muss ein Fach ausgeglichen werden.
  • Liegt eine Unterschreitung sowohl in  Deutsch als auch in Mathematik vor, so muss eines dieser Fächer ausgeglichen werden.
  • Ausgleich nur durch Noten in Englisch und der gemeinsamen Note des Wahlpflichtfachs möglich, in Klasse 6 auch durch die Note des Fachs Naturwissenschaften.
  • Ausgleich:   mangelhaft (5)  mit sehr gut (1), gut (2) oder zweimal befriedigend (3);
                        ungenügend (6) mit sehr gut (1) oder zweimal gut (2)

Ein- und Umstufungen

Einstufungen ab Klassenstufe 7:

  • erste Zuweisung zu einem Niveau innerhalb der Fachleistungsdifferenzierung   (Ersteinstufung)
  • Grundlage:  Note des letzten erteilten Zeugnisses
  •  sowie die pädagogische Beurteilung der Leistungsentwicklung und des Lernverhaltens
  • Erweiterungsniveau (E-Niveau):   Note mindestens befriedigend
  • Grundniveau (G-Niveau):   Note ausreichend und darunter
  • auf dem Zeugnis wird kenntlich gemacht, auf welchem Niveau die festgestellten   Leistungen erbracht wurden

Umstufungen:

  • erfolgen zum Ende des Schulhalbjahres, wenn…
      …eine Schülerin/ein Schüler erhöhten Anforderungen gewachsen  erscheint
      …oder ein erfolgreiches Mitarbeiten auf dem bisherigen Niveau nicht mehr gewährleistet  ist.
  • Entscheidungen erfolgen durch die Klassenkonferenz
  • Die Eltern werden schriftlich über eine Ein- bzw. Umstufung unterrichtet
  • Legen Eltern gegen die Entscheidung der Klassenkonferenz bei der Ersteinstufung Widerspruch ein,   entscheidet die Klassenkonferenz nach einer weiteren Beobachtung von mindestens sechs Wochen   nach Unterrichtsbeginn (spätestens nach einem halben Schuljahr) endgültig, bei uns zum Halbjahr!

Versetzung in der integrativen Realschule plus

Nach der Klassenstufe 7 findet eine Versetzung in die Klassenstufe 8 statt. Hier wird nun getrennt in die beiden Bildungsgänge Berufsreife bzw. Qualifizierter Sekundarabschluss I (Berufsreife- und Realschulklassen).

Versetzung in die 8. Klasse BR

Es werden die Noten der Leistungsebene G zugrunde gelegt.

  • Noten auf der Leistungsebene E werden um eine Notenstufe besser gewertet.
  • Alle Fächer mindestens ausreichend.
  • Unterschreitungen in bis zu drei Fächern sind zulässig.
  • Bei Unterschreitungen in drei Fächern muss ein Fach ausgeglichen werden.
  • Liegt eine Unterschreitung sowohl in  Deutsch als auch in Mathematik vor, so muss eines dieser Fächer   ausgeglichen werden. Ausgleich nur durch Noten in Englisch und der gemeinsamen Note des Wahlpflichtfachs   möglich, in Klasse 6 auch durch die Note des Fachs Naturwissenschaften.

 Ausgleich:   mangelhaft (5)  mit sehr gut (1), gut (2) oder zweimal befriedigend (3);
                     ungenügend (6) mit sehr gut (1) oder zweimal gut (2)

Versetzung in die 8. Klasse Sek I

Es werden die Noten der Leistungsebene G zugrunde gelegt.

  • Noten auf der Leistungsebene E werden um eine Notenstufe besser gewertet.
  • Grundsätzlich: in differenzierten Fächern mindestens „befriedigend“ (G) bzw. „ausreichend“ (E),
  • in undifferenzierten Fächern mindestens „ausreichend“
  • Unterschreitungen in bis zu drei Fächern sind zulässig. Bei Unterschreitungen in einem Fach um eine Notenstufe ist kein Ausgleich erforderlich.
  • Bei zwei oder drei Unterschreitungen der Mindestleistung oder bei einer Unterschreitung um mehr als eine Notenstufe müssen alle Unterschreitungen ausgeglichen werden.
  • Ein Ausgleich ist nicht möglich, wenn in drei Fächern Unterschreitungen vorliegen und zwei dieser Fächer zur Fächergruppe Deutsch, Englisch und Mathematik gehören.
  • Unterschreitungen in Deutsch, Englisch und Mathematik können nur innerhalb dieser Fächergruppe oder durch die WPF-Note ausgeglichen werden.

Ausgleich differenzierte Fächer E, M und das Fach D: Mindestanforderung befriedigend!

  • ausreichend (4) mit sehr gut (1) und gut (2),
  • mangelhaft (5)  mit sehr gut (1)
  • ungenügend (6) à kein Ausgleich möglich!

Ausgleich undifferenzierte Fächer: Mindestanforderung ausreichend!

  • mangelhaft (5)  mit sehr gut (1), gut (2) oder zweimal befriedigend (3);
  • ungenügend (6) mit sehr gut (1) oder zweimal gut (2)

Also:

Zugang zur abschlussbezogenen Klasse Qualifizierter Sekundarabschluss I:

Ø D, E, M mindestens befriedigend oder max. 1x ausreichend (Leistungsebene G, außer D)
Ø Restliche Fächer mindestens ausreichend
Ø Unterschreitungen müssen ausgeglichen werden
 

 Die freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe ist zulässig (§67 (3) ÜSchO), ebenso das freiwillige Zurücktreten innerhalb eines Schuljahres (§44 ÜSchO).