Kurfürst-Balduin-Realschule plus - Schulform Integrative RS plus

Unser System

Integrative Realschule plus

Unterrichtsorganisation in der integrativen Realschule plus

 
 
 
 

Versetzung in der integrativen Realschule plus

 
  • Nach der Klassenstufe 6 findet eine Versetzung in die Klassenstufe 7 statt.
  • Die Differenzierung erfolgt in der Klassenstufe 7 in den Fächern Englisch und Mathematik binnendifferenziert in klasseninternen Lerngruppen (G- und E-Niveau).
 

Ein- und Umstufung

Einstufungen ab Klassenstufe 7

  • Erste Zuweisung zu einem Niveau innerhalb der Fachleistungsdifferenzierung (Ersteinstufung).
  • Grundlage: Note des letzten erteilten Zeugnisses sowie die pädagogische Beurteilung der Leistungsentwicklung und des Lernverhaltens
  • Erweiterungsniveau (E-Niveau): Note mindestens befriedigend
  • Grundniveau (G-niveau): Note ausreichend und darunter
  • Auf dem Zeugnis wird deutlich gemacht, auf welchem Niveau die festgestellten Leistungen erbracht wurden.
 

Umstufungen

  • Umstufungen erfolgen zum Ende des Schulhalbjahres, wenn …
… ein:e Schüler:in erhöhten Anforderungen gewachsen erscheint
 
… oder ein erfolgreiches Mitarbeiten auf dem bisherigen Niveau nicht mehr gewährleistet ist.
 
  • Entscheidungen erfolgen durch die Klassenkonferenz.
  • Die Eltern werden schriftlich über eine Ein- bzw. Umstufung unterrichtet.
  • Legen Eltern gegen die Entscheidung der Klassenkonferenz bei der Ersteinstufung Widerspruch ein, entscheidet die Klassenkonferenz nach einer weiteren Beobachtung von mindestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn (spätestens nach einem halben Schuljahr) endgültig. Bei uns zum Halbjahr!
 

Versetzung in der integrativen Realschule plus

Nach der Klassenstufe 7 findet eine Versetzung in die Klassenstufe 8 statt. Hier wird nun getrennt in die beiden Bildungsgänge Berufsreife und Qualifizierter Sekundarabschluss I (Berufsreife- und Realschulklassen).
 

Versetzung in die 8. Klasse Sek I

  • Es werden die Noten der Leistungsebene G zugrunde gelegt.
  • Noten auf der Leistungsebene E werden um eine Notenstufe besser gewertet.
  • Grundsätzlich: In differenzierten Fächern mindestens „befriedigend“ (G) bzw. „ausreichend“ (E), in undifferenzierten Fächern mindestens „ausreichend“.
  • Unterschreitungen in bis zu drei Fächern sind zulässig.
  • Bei Unterschreitungen in einem Fach um eine Notenstufe ist kein Ausgleich erforderlich.
 

Zugang zur abschlussbezogenen Klasse Qualifizierter Sekundarabschluss I

  • Deutsch, Mathematik, Englisch mindestens befriedigend oder max. 1x ausreichend (Leistungsebene G, außer in Deutsch)
  • Restliche Fächer mindestens ausreichend.
  • Unterschreitungen müssen ausgeglichen werden.
  • Die freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe ist zulässig (§67 (3) ÜSchO), ebenso das freiwillige Zurücktreten innerhalb eines Schuljahres (§44 ÜSchO).
 

Schulabschlüsse an der Kurfürst-Balduin-Realschule plus

  • Nach der Klassenstufe 9: Berufsreife
  • Nach der Klassenstufe 10: Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife)
  • Durchlässigkeit: Wechsel des Bildungsgangs in der Regel zum Schulhalbjahr möglich, wenn das Lern- und Leistungsbild dies ergibt.
 

Abschluss nach der 9 – Und was kommt dann?

  • Der Abschluss Berufsreife ermöglicht u.a. die folgenden Übergänge:
1. in Berufe, die diesen Abschluss erfordern
 
2. in die Berufsfachschulen I und II der Berufsbildenden Schulen (Ziel: Qualifizierter Sekundarabschluss I)
 
 

Abschluss nach der 10 – Und was kommt dann?

  • Der Qualifizierte Sekundarabschluss I ermöglicht u.a. die folgenden Übergänge:
1. in Berufe, die diesen Abschluss erfordern
 
2. in Höhere Berufsfachschulen (HBF) und Fachoberschulen (FOS)
 
3. in berufliche Gymnasien
 
4. in die MSS der allgemeinbildenden Gymnasien